Die Kfz-Versicherung: Haftpflicht – immer erhältlich

Die Haftpflichtversicherung ist bei Autos absolut notwendig. Die Zulassung eines Wagens funktioniert ohne den Nachweis der Haftpflichtversicherung nicht. Zugleich ist die Haftpflicht wohl die unauffälligste aller Versicherungen: Sie steckt in den Kaskoversicherungen mit drin, wird aber dort gar nicht bemerkt. Heute gibt es zwei Typen der Kfz-Haftpflicht, die wir nun vorstellen.


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Die alte Haftpflicht - oder: Die Basisvariante

Während die Kfz-Haftpflicht stets gesetzlich geregelt war, wurde das Produkt an sich früher von den Autoversicherern eher stiefmütterlich behandelt. Die Tarife entsprachen dem Gesetz, mehr aber auch nicht. Noch heute ist die Basisversion der Kfz-Haftpflicht bei einigen Anbietern zu finden und dient als absolute Grundsicherung. Wirklich empfehlenswert ist diese Version nicht:

  • Deckungssummen – die Mindestdeckungssummen sind gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich stellen Mindestsummen natürlich nur die Untergrenze dar. In der Praxis sind die alten Deckungssummen zu niedrig bemessen, was sich sowohl bei den Personen- als auch bei den Sachschäden zeigt.
  • Gefahr – jede Kfz-Versicherung kommt nur bis zu der Höhe für Schäden auf, die im Vertrag verzeichnet ist. Sind die Deckungssummen also niedrig und geschieht ein Unfall, der über dieses Maß hinaus kostet, so kann sich die Gegenseite an den Autofahrer persönlich wenden und von ihm die Kosten einfordern. Je nach Fall bedeutet das das absolute Ende. Personenschäden mit mehreren Opfern und schweren, langwierigen oder bleibenden Verletzungen kosten schnell etliche Millionen, zumal Folgeschäden auch abgedeckt werden müssen.

Zwar behalten die Autoversicherer die Basisversion der Kfz-Haftpflicht weiterhin im Programm, beworben wird sie aber kaum noch. Immer mehr Versicherer nehmen sie vollständig aus dem Programm und bieten eigene Basisvarianten an. In diesen Produkten sind die Deckungssummen längst erhöht und basieren auf den heutigen Empfehlungen. Hieß es früher, Personen mit Schufa-Einträgen könnten nur die Basisvariante nutzen und haben keine Chance auf bessere Leistungen, ist das heute falsch. Selbst, wenn der Versicherer einen Kaskoschutz ablehnen würde, hätten Fahrer zumindest die Möglichkeit, sich in der Kfz-Haftpflicht ordentlich zu versichern.

Kfz-Haftpflicht: Ablehnung aufgrund Schufa-Einträgen?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass kein Auto ohne Haftpflichtversicherung zugelassen und genutzt werden darf. Diese Maßgabe versetzt Versicherer in die Position, Kunden nicht einfach ablehnen zu können. Schlechte Schufa, Insolvenz, miese Bonität – all dies sind keine Gründe, die eine Kfz-Haftpflicht verhindern.

Es braucht sich somit kaum jemand Sorgen zu machen, am Ende mit einem Auto, doch ohne Zulassung dazustehen. Sofern keine absolut gravierenden Gründe vorliegen, ist die Kfz-Haftpflicht sicher. Abgelehnt werden darf nur:

  • Versicherungsbetrug – wer in der Vergangenheit nachweislich und verurteilt eben den Versicherer betrogen hat, bei dem er nun eine Kfz-Versicherung anfragt, muss mit der Ablehnung rechnen. Keinem Versicherer ist es zumutbar, Versicherungsbetrüger, die die eigene Versicherung betrogen haben, wieder aufzunehmen. Es spielt keine Rolle, ob der Betrug im Autobereich oder in einem anderen Versicherungsbereich war.
  • Rückstände – eine Versicherung kann den Ausgleich noch offener Schulden verlangen, bevor die Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden kann. Meist wird hier aber eine Regelung gefunden. Beispielsweise erhöhen sich die Gebühren um die Raten für den Schuldenausgleich.

Ein weiterer Ablehnungsgrund ist hingegen selbsterklärend: Versicherungen für spezielle Berufsgruppen, beispielsweise Lkw-Fahrer oder Beamte, dürfen Berufsfremde generell von ihren Angeboten ausschließen.

Trotz Schufa mehr Sicherheit bei der Kfz-Haftpflicht

Trotz negativer Einträge in der Schufa können Autofahrer in den Genuss der verbesserten Kfz-Haftpflicht kommen. Durch die Autoversicherungen wurden genau die Punkte des Versicherungsinhalts verbessert, wo es notwendig war. Im Zentrum des Geschehens standen die Deckungssummen:

  • Personenschäden – von 7,5 Millionen auf 100 Millionen pauschal. Das ist eine gewaltige Steigerung, die den Fahrer schützt.
  • Sachschäden – der Gesetzgeber schreibt 1,2 Millionen Euro vor, was bei den heutigen Werten, die gerade auf den Ladeflächen von Lkw liegen, erschreckend wenig ist. Zusammen mit den Vermögensschäden wurden hier 100 Millionen Euro pauschal neu veranschlagt.
  • Vermögensschäden – sie sind mit 50.000 Euro laut Gesetz zu versichern. Auch das ist nach dem heutigen Maßstab weitaus zu niedrig. Gemeinsam mit den Sachschäden lautet die Versicherungssumme nun 100 Millionen.

Natürlich beschränken sich all diese Summe nur auf Schäden an anderen Sachen und Personen. Der Fahrer selbst ist mit seinem Auto nicht abgesichert, wobei Beifahrer natürlich unter die Absicherung über die Personenschäden fallen. Wer auch den Schutz des eigenen Fahrzeugs wünscht, benötigt eine Kaskoversicherung. Diese nutzen übrigens stets die verbesserten Deckungssummen.

Mehr Leistung trotz Schufa?

Steht Autofahrern mit einer schlechten Schufa ausschließlich die Grundvariante offen? Nein, auch die Kfz-Haftpflicht kann im Modulverfahren aufgebessert werden. Einige Module gehören praktisch schon mit dazu. Die eigene Bonität bei der Schufa spielt absolut keine Rolle. Vielmehr sollten Autohalter überlegen, welche Zusatzinhalte wirklich ratsam für sie sind:

  • Auslandsschutz/Mallorca-Police – wird im Urlaub ein Mietwagen gemietet, ist die Versicherung schon in der Miete mit drin. Was allerdings vielen Autofahrern nicht bekannt ist, ist, dass die Versicherungen ausschließlich den landesüblichen Tarifen entsprechen. Im Ausland sind die Deckungssummen oft deutlich geringer. Wird nun im Urlaub ein Unfall verursacht und genügt die Versicherungsleistung nicht, zahlen die Urlauber. Mit der Mallorca-Police wird dieser Zustand aufgehoben. Die eigene Kfz-Versicherung kommt nun auch im Urlaub für Schäden auf – und zwar in der Höhe, die sie auch in Deutschland anerkennen würde.
  • Rabattretter – die Schadensfreiheitsklasse bestimmt die Versicherungskosten. Mit dem       Rabattretter können Versicherte die Schadensfreiheitsklasse nach einem verursachten Unfall erhalten. Dieser Schutz gilt allerdings ausschließlich für diese Versicherung. Bei einem Wechsel verfällt der Rabatt. Gegen Aufpreis kann der Rabattretter bei einer Neuversicherung teilweise mitgenommen werden.

Fraglich ist, ob ein Schutzbrief notwendig ist. Für Autofahrer, die Mitglied im ADAC oder einem anderen Autoclub sind, ist der Schutzbrief oft irrelevant, da der Autoclub das kostenlose Abschleppen nach einer Panne übernimmt.

Die Mallorca-Police ist oft fest integriert. Andere Bausteine, nicht nur die genannten, können gegen einen kleinen Aufpreis hinzugefügt werden.

Kfz-Haftpflicht: Sparen trotz Schufa?

Bei vielen Menschen ist heute jeder Cent heilig. Niemand möchte – oder kann – zu viel bezahlen. An der Kfz-Versicherung zu sparen mag zuerst falsch klingen, doch wird nicht an Leistungen gespart. Eigentlich geht es eher um die Konfiguration des Tarifs:

  • Telematik – die Telematiktarife sind im Kommen und bieten deutliches Sparpotenzial. Allerdings müssen sich Fahrer darüber bewusst sein, dass die Versicherung den Fahrstil auswertet und gerade im Unfallfall ganz genau hinschauen wird. Der letzte Punkt ist gerade im Kaskobereich heikel.
  • Fahrerausschluss – keine Autoversicherung mag es, wenn ein Auto von zig Personen genutzt wird. Wer allgemein sicherstellen kann, selbst hinter dem Steuer zu sitzen, kann die Fremdfahrer vertraglich ausschließen. Auch vergünstigt sich der Tarif, wenn junge Fahrer bis 27 Jahren oder Führerscheinfrischlinge ausgeschlossen werden.
  • Freiheitsklasse – sie berechnet sich der Führerscheindauer und unfallfreien Zeit. Versicherungsnehmer, die noch eine sehr schlechte Schadensfreiheitsklasse haben oder die zuletzt einen Unfall verursachten, sollten bei einem Wechsel der Kfz-Haftpflicht prüfen, ob nicht die Eltern oder Partner die Versicherung abschließen können. Es ist durchaus erlaubt, eine Kfz-Versicherung über die Eltern laufen zu lassen, selbst wenn der Wagen auf den eigenen Namen zugelassen ist. Übrigens: Die Variante hat oft noch den Vorteil, dass das Fahrzeug als Zweit- oder Drittwagen ohnehin günstiger in der Versicherung ist.
  • Zahlweise – wenn es geht, sollte die Kfz-Versicherung stets für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt werden. So gibt es noch einmal Rabatt, außerdem nehmen Personen mit einer schlechten Schufa der Versicherung den Wind aus den Segeln: Es kann nicht zu einem Zahlungsrückstand kommen.

Fast alle Kfz-Versicherungen inkludieren bereits die Selbstbeteiligung in einer bestimmten Höhe. Sie kann allerdings erhöht werden, sodass sich der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht noch einmal verringert. Experten raten aber dazu, die Selbstbeteiligung in der Auto-Haftpflicht nicht über 500,00 Euro zu vereinbaren.

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Das Pflichtversicherungsgesetz hilft auch Fahrern mit einer extrem schlechten Schufa dabei, eine Autoversicherung zu erhalten. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und muss zumindest in ihrer Basisform angeboten werden.

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