Die Kfz-Versicherung wechseln – auch trotz Schufa

Versicherungen verändern sich. Mal müssen sie angepasst werden, weil sich die Gesetzeslage ändert. Mal kommen auch nur neue Inhalte hinzu oder alte fallen weg. Somit kann auch die Autoversicherung Änderungen unterlaufen und sich verbessern – oder verschlechtern. Zu einem Vergleich und gegebenenfalls zu einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird aus gutem Grund einmal jährlich geraten. Doch was ist eigentlich, wenn Schufa-Einträge bestehen? Ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung auch dann ratsam oder gilt nun eher, dass besser keine Pferde aufgescheucht werden sollten?


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Warum ein Vergleich und Wechsel der Kfz-Versicherung immer eine gute Wahl ist

Jeder Vertrag gilt irgendwann als veraltet. Bei Mobilfunkanbietern erleben das jährlich etliche Kunden, denn sie können ihren bisherigen Tarif nicht verlängern, da es ihn nicht mehr gibt. Auch bei der Kfz-Versicherung kann es gut sein, dass der Versicherer von sich aus mitteilt, dass ein Wechsel notwendig ist. Bei alten Kfz-Versicherungsverträgen bestehen allerdings ganz andere Probleme, die sich abhängig von der Laufzeit verstärken:

  • Mindestdeckungssummen – früher nutzten Kfz-Versicherungen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. In der Praxis haben sie sich als deutlich zu niedrig erwiesen, sodass auch die Versicherer die Höhe angepasst haben. Eine über mehrere Jahre laufende Kfz-Versicherung kann nun noch auf den alten Summen basieren – in der Folge ist der Versicherungsnehmer unterversichert.
  • Neue Inhalte – Telematiktarife, Mallorca-Policen, angepasste Schadensbilder bei den Kaskoversicherungen: Ein Altvertrag wird selten auf neue Angebote hin angepasst.
  • Kosten – im Vergleich zu früheren Kfz-Versicherungen sind die Tarife heute sehr günstig geworden. Mittlerweile zählt die alte Werbung, dass ein Wechsel fast 1.000 Euro einsparen kann, zwar aufgrund der dadurch längst gewechselten Versicherungen nur noch selten, dennoch können Autofahrer weiterhin sparen.

Und mit der Schufa im Nacken? Glücklicherweise spielt die Schufa bei der Wahl einer Kfz-Versicherung und dem Wechsel nur in den seltensten Fällen eine Rolle. Gerade die Kfz-Haftpflicht stellt die Versicherer vor enorme Hürden, wenn es um eine Ablehnung geht. Doch auch die Kaskoversicherungen stehen für Kunden mit Bonitätsproblemen durchaus offen.

Wie gehe ich bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung trotz Schufa vor?

Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung kommt der Vergleich. Allerdings können Verbraucher noch einen weiteren Schritt tätigen, der mitunter hinsichtlich der Kosten einer Kaskoversicherung und bei anderen Verträgen hilft: ein Check der Schufa. Geht das?

  • Auskunft anfordern – jeder Bürger kann einmal jährlich kostenlos eine sogenannte Datenkopie bei der Schufa anfordern. Sie bietet einen ersten Einblick in die Einträge, gibt aber auch Auskunft über den Schufa-Score, also die Bonitätsbewertung.
  • Prüfung – schon in der Datenkopie können Fehler auffallen. Für tiefer gehende Prüfungen empfiehlt sich die kostenpflichtige Schufa-Auskunft. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können nun angemahnt werden, sodass sie gelöscht werden.
  • Der Hintergrund – auch eine Kfz-Versicherungsgesellschaft holt eine Bonitätsanfrage bei der Schufa ein. Zwar kommt es selten zu Ablehnungen, doch wäre es mitunter möglich, dass eine Versicherung einen erhöhten Beitrag berechnet, wenn die Bonität schlecht ist. Werden jedoch veraltete oder falsche Einträge aus der Schufa gelöscht, steigt automatisch die Bonitätsbewertung. Dieser Effekt trägt nicht allein bei der Autoversicherung Früchte, auch andere Verträge lassen sich nun besser und kostengünstiger abschließen.

Während der Wartezeit kann natürlich schon der Vergleich der Kfz-Versicherungen durchgeführt werden. Online ist das ganz einfach, beispielsweise mit unserem Vergleichsrechner. Der Rechner übernimmt praktisch den Großteil der Arbeit, denn er greift auf hunderte Tarife im Internet zurück und gleicht sie mit den Daten ab. Es entsteht eine Vergleichsübersicht, aus der der persönliche Favorit gut ausgewählt werden kann.

Wenn ich die Autoversicherung wechsel: Kann etwas schiefgehen?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung löst in vielen Menschen durchaus Unwohlsein aus. Was ist, wenn irgendwas auf dem Weg dahin nicht klappt und das Auto plötzlich stillgelegt ist? Oder aber, wenn zwei Versicherungen laufen – muss dann doppelt gezahlt werden?

Zum Glück funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung meist absolut problemlos. Selbst Autofahrer mit einer negativen Schufa können den Wechsel bestreiten, ohne Furcht zu haben. Der Wechselprozess der Autoversicherung ist sehr simpel und verhindert Schwierigkeiten:

  • Der Weg – gerade mit bestehenden Schufa-Einträgen ist es ratsam, zuerst eine neue Kfz-Versicherung zu finden und sie zum Stichtag X abzuschließen. So haben Autofahrer bereits die Versicherungsbestätigung in den Händen. Sobald die Versicherungsbestätigung vorliegt, wird der alte Vertrag gekündigt. Dafür ist es wichtig, zu wissen, wann die Kündigungsfrist ausläuft.
  • Meldung – die neue Versicherung meldet automatisch dem zuständigen Straßenverkehrsamt, dass sie ab Zeitpunkt X die Versicherung für das Auto übernimmt. Der alte Versicherer hingegen meldet der Behörde den Austritt. Eine Doppelversicherung ist nun ausgeschlossen. Sollte es zu einer verspäteten Meldung der Neuversicherung kommen, beispielsweise weil der Vertragsbeginn falsch gewählt wurde, werden Versicherer und Bürger angeschrieben. In dem Fall wird der Vertragsbeginn vorgezogen. Sollten sich die Versicherungsdaten hingegen überschneiden, wird der Vertragsbeginn nach hinten verschoben.

Im Prozess der Kfz-Versicherungen sind Autohalter fest involviert. Sie haben es also stets in der Hand und können mühelos eingreifen. Da tatsächlich auch eine Autoversicherung weit im Vorfeld (ungefähr drei Monate) abgeschlossen werden kann, lässt sich auch das Verpassen der Kündigungsfrist verhindern. Jede Kfz-Versicherung kann jederzeit während des Vertragsjahrs zum Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden.

Besser mit Zeit im Nacken wechseln

Kündigungsfristen sind tückisch. Wer kennt das nicht? Da wollte man schon Monate den Handytarif oder das Fitnessstudio kündigen – und plötzlich ist die Kündigungsfrist vorbei. Das Problem bei der Kfz-Versicherung ist aber auch, dass weiterhin der »Stichtag 30. November« proklamiert wird. Dieser letzte Tag der Kündigung gilt aber nur noch für wenige Verträge. Damit die Zeit beim Wechsel nicht drängt, gilt:

  • Laufzeiten – jede Kfz-Versicherung läuft im Regelfall über ein Jahr. Während damals stets der Jahresanfang genutzt wurde, gilt heute, dass die Autoversicherung nicht mehr unbedingt von Januar bis Dezember, sondern auch von Juni bis Mai laufen. Für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist es somit sehr wichtig, seinen Vertrag zu kontrollieren und das Enddatum in Erfahrung zu bringen. Die Kündigungsfrist beträgt stets einen Monat zum Vertragsende.
  • Erst vergleichen – so früh, wie möglich, wird nun ein Kfz-Versicherungsvergleich durchgeführt. Bestehen negative Schufa-Einträge und soll eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, ist die frühe Suche besonders empfehlenswert. Anders als die Haftpflicht ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung, sodass im Ernstfall eine Ablehnung mit Verweis auf die Haftpflicht erfolgen kann. Wer früh vergleicht, kann notfalls bei der nächsten Versicherung anfragen.
  • Kündigung – sobald die Versicherungsbestätigung erfolgt ist, wird die alte Kfz-Versicherung gekündigt.

Es ist immer sinnvoller, Kfz-Versicherungen (und andere Verträge) erst zu kündigen, wenn bereits eine Alternative gefunden und der Vertrag abgeschlossen wurde. Insbesondere mit Schufa-Einträgen ist das hilfreich. Letztendlich schont diese Vorgehensweise auch die eigenen Nerven.

Darf ich wegen der Schufa abgelehnt werden?

Nein. Die Kfz-Versicherung darf einen Autobesitzer nicht einfach ablehnen. Dieser Fakt bezieht sich jedoch nur auf die Kfz-Haftpflicht, da sie zu den Pflichtversicherungen gehört. Der Gesetzgeber hat die Hürden für Ablehnungen sehr hochgesetzt. An und für sich dürfen Versicherer Kunden nur ablehnen, wenn sie des Versicherungsbetrugs bei eben dieser Versicherung überführt wurden.

Was Kfz-Versicherungen jedoch dürfen, ist die Kaskoversicherung zu verweigern. Das kommt in der Praxis aber selten vor. Da Kfz-Versicherungen im Voraus bezahlt werden, können Unternehmen kaum mit einem möglichen Zahlungsausfall argumentieren oder auf die Bonität bei der Schufa verweisen. Es ist sehr simpel: Zahlt ein Kunde den Beitrag nicht, so ist die Kfz-Versicherung stillgelegt und der Autofahrer darf den Wagen nicht mehr bewegen.

Den Wechsel immer im Auge behalten

Mit unserem Vergleichsrechner ist der Vergleich und der sich anschließende Wechsel der Kfz-Versicherung ein Kinderspiel. Auch die Schufa spielt keine Rolle, eine generelle Ablehnung ist nicht möglich und selbst die Kaskoversicherungen sind bei schlechter Bonitätsauskunft möglich.

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