Kfz-Versicherung – Vollkasko trotz Schufa

Die beste Autoversicherung ist für viele Menschen wohl die Vollkaskoversicherung. Ihr großer Vorteil ist, dass auch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Wagen mit übernommen werden. Normale Autoversicherungen gleichen nur die Kosten der Unfallgegner ein. Autofahrer holen also den besten Schutz für ihren Wagen raus. Gleichfalls ist die Vollkasko oft eine Voraussetzung bei finanzierten Fahrzeugen. Doch eignet sich der Schutz für jeden und welche Rolle spielt die Schufa bei der Vollkasko?


KFZ Versicherungsvergleich powered by*

KFZ schufafrei Autoversicherung ohne Schufa

*Es kann vorkommen, dass wir nicht alle Anbieter im Vergleichsrechner haben. Sollte Ihnen ein Anbieter fehlen, so schreiben Sie uns bitte an! Powered by "siehe Weiterleitung"


Lohnt sich der Vollkaskoschutz auch für mich?

Diese Frage muss sich jeder Autohalter stellen. Letztendlich kann tatsächlich jedes Auto in der Vollkasko versichert werden, nur lohnt sie sich selten bei sehr alten und somit recht wertlosen Fahrzeugen. Dringend empfohlen wird der Schutz bei:

  • Neuwagen – schon der Wert des Fahrzeugs spricht für die Vollkaskoversicherung. Bei finanzierten Wagen ist der Vollkaskoschutz tatsächlich eine Grundvoraussetzung für den Autokredit.
  • Gebrauchtwagen – alle Fahrzeuge mit einem Alter von unter fünf Jahren sind besser vollkaskoversichert. Auch wertige Fahrzeuge im mittleren Alter sollten so versichert sein. E-Autos werden aufgrund des hohen Werts stets vollkaskoversichert.
  • Sonderfälle – natürlich gibt es Fahrzeuge, die von höherem Wert sind, die aber nicht in die genannten Kategorien fallen. Oldtimer gehören beispielsweise dazu. Im Regelfall werden solche Wagen aber nicht über die klassischen Autoversicherungen abgesichert, sondern Halter greifen auf spezielle Versicherungen zurück.

An und für sich ist die Vollkaskoversicherung ein Rundumschutz. Autofahrer könnten also jeden noch so kleinen Schaden der Versicherung melden. In der Praxis raten Experten insbesondere davon stark ab, da Versicherer häufige Schadensfälle nicht mögen und trotz Regulierung des Schadens kündigen können. Auch eine Verlängerung des Vertrags kommt kaum noch zustande. Ein großes Thema bei einer solchen Nichtverlängerung oder vorzeitigen Kündigung ist das Finden einer neuen Vollkaskoversicherung: Versicherer informieren sich untereinander und Autofahrer, die beständig Kleinstschäden melden, werden wahlweise mit höheren Kosten belegt oder versicherungsübergreifend von der Vollkasko ausgeschlossen.

Wann zahlt die Vollkasko für Schäden?

In jeder Vollkasko stecken die Kfz-Haftpflicht und die Teilkasko drin. Diese Bestandteile sollen daher in diesem Beitrag nicht näher benannt werden. Immerhin geht es um die erweiterten Leistungen und die Vorteile für das eigene Fahrzeug. Selbst wenn der Fahrer einen Unfall verschuldet hat, trägt die Vollkasko den Schadensausgleich am versicherten Fahrzeug. Zusätzlich gilt:

  • Vandalismus – immer häufiger kommt es zu Vandalismusschäden. Ein Autofahrer muss nur am Straßenrand parken und nicht wissen, dass eine Horde Fußballfans diesen Weg zum oder weg vom Stadion nimmt – je nach Kennzeichen oder aus reiner Laune heraus, sind Vandalismusschäden gut möglich. Die Vollkasko trägt nun die Kosten des entstandenen Schadens.
  • Fahrerflucht – wer in einen Unfall verwickelt ist und wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, ist die Kostenfrage ebenfalls geklärt: Die Vollkasko zahlt (und holt sich das Geld vom Unfallverursacher wieder, sollte dieser je gefasst werden).
  • Teilkaskoerweiterungen – alle in der Teilkasko enthaltenen Bestandteile gehören auch zur Vollkasko, jedoch in der erweiterten Form. Tierunfälle mit anderen Tieren als Haarwild sind abgegolten, der Marderschutz auf Folgeschäden erweitert.

Trägt die Vollkasko immer die Kosten?

Jede Versicherung kann von sich aus Ausnahmen und Bedingungen festlegen. Diese lassen sich nur im jeweiligen Vertrag finden. Versicherungsübergreifend werden einige Ereignisse aber stets ausgeschlossen:

Verhalten bei Unwetter

Führt ein Fahrer bei einem Unwetter eigenständig den Unfall oder Schaden herbei, so trägt die Vollkaskoversicherung nicht die Kosten, wobei sie natürlich die Kosten anderer Fremdbeteiligter trägt. Gute Beispiele sind überhöhte Geschwindigkeit bei Glätte oder das Abstellen des Fahrzeugs bei einem angesagten Orkan mitten im Wald oder unter Bäumen, wenn es keine Notlage ist.

Reifenschäden

Die Vollkasko kommt nie für Reifenschäden auf. Sollte hingegen der Reifen während der Fahrt platzen und es zu einem Unfall kommen, so greift der Vollkaskoschutz bezüglich der Schäden anderer Verkehrsteilnehmer.

Wie funktioniert die Schadensregulierung?

Alle Bestandteile, die in den Haftpflichtversicherungsschutz fallen, unterscheiden sich bei der Vollkasko nicht. Der Unfallbeteiligte reicht Rechnung oder Gutachten ein, die Autoversicherung übernimmt die Kosten.

Im Vollkaskobereich und bei Schäden am eigenen Fahrzeug gibt es zwei Wege:

  • Kaskoschäden – gewöhnliche Kaskoschäden wie gerissene Scheiben oder Dellen durch Hagelschläge werden abgerechnet, wie es bei der Teilkasko auch gängig ist. Die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab, der Kunde zahlt die Selbstbeteiligung.
  • Totalschäden/Unfallschäden – gerade der Totalschaden wird in der Vollkasko abhängig vom Alter und Wert des Fahrzeugs beglichen. Die volle Summe gibt es bei einem Totalschaden somit nicht immer. Daher ist es wichtig, bei Neuwagen in den Vertrag die Schadensregulierung nach Neuwert für 24 Monate aufnehmen zu lassen. Bei Gebrauchtwagen kann die Entschädigung nach Kaufpreis für 24 Monate genutzt werden.

Die Regulierungssummen bestimmen sich nach dem Fahrzeugwert, dem Schadensbild und der Selbstbeteiligung, die vereinbart wurde.

Auf was sollte ich bei der Vollkasko achten?

Wie alle Versicherung, kann auch die Vollkaskoversicherung mit Tücken behaftet sein. Der Spruch, das Kleingedruckte zu lesen, trifft somit zu. Vor jedem Abschluss sollte immer ein Versicherungsvergleich, beispielsweise mit unserem Tarifrechner für Autoversicherungen durchgeführt werden. Nicht nur zahlt sich der Vergleich mitunter preislich aus, er hilft auch, das Optimum herauszuholen. Auf folgende Punkte kommt es besonders an:

Erweiterungen bei Marderschäden

Häufig inkludieren die Versicherungen eher die reinen Marderbisse und übernehmen diese Kosten. Das heißt: Das angeknabberte Kabel wird übernommen.

Viele Autofahrer sehen nun schon die Krux. Marder sind kluge Tiere und beißen nicht stets das erstbeste Kabel an – sie agieren ein wenig tückisch und wählen gerne Kabel und Schläuche, deren Defekte nicht sogleich auffallen. So wird mit dem Schaden gefahren, zuerst geschieht nichts, dann ist im schlimmsten Fall der Motorschaden da. Über die Erweiterung bei Marderbissschäden kommt die Vollkasko nun auch für diese Folgeschäden auf, die indirekt durch einen Marderbiss entstehen.

  • Info: Dieser Zusatz kann auch bei der Teilkasko mittels Zusatzmodul gewählt werden.

Erweiterung bei Wildunfällen

Haarwild ist in der Teil- und Vollkasko stets inkludiert. Darunter fallen beispielsweise Rehe und Wildschweine. Wer jedoch in einer Region mit Nutztieren, also Kühen, Schafen oder auch Pferden lebt, sollte auf die Erweiterung achten, da nun auch Unfälle mit Tieren dieser Klasse im Versicherungsumfang enthalten sind. Selbst ein Zusammenprall mit Katzen oder Hunden kann jetzt über die Versicherung abgewickelt werden.

Unbedingt notwendig: Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit

Der Passus klingt nach Juristendeutsch und er ist es auch. Dennoch ist er umso wichtiger. Letztendlich bedeutet dieser Satz, dass sich die Vollkasko nicht vor ihrer Einstandspflicht drücken kann, wenn grobe Fahrlässigkeit vorlag. Gängige Beispiele sind das Überfahren einer gerade auf Rot umgeschalteten Ampel mit einem nachfolgenden Unfall. Ohne den Zusatz könnte die Vollkasko auf grobe Fahrlässigkeit plädieren und nur die Kosten des Unfallgegners tragen.

Ein anderes Beispiel könnte sein, dass der Wagen während eines Besuchs tatsächlich in Stadionnähe abgestellt und von Fans beschädigt wurde. Mitunter könnte die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit plädieren, denn der Versicherungsnehmer hätte sich informieren können und gegebenenfalls mit Fans rechnen müssen.

Der Passus hebt allerdings kein ohnehin rechtswidriges und verbotenes Verhalten auf. Ein im Vollrausch verursachter Verkehrsunfall wird weiterhin nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung bezahlt, Schäden am versicherten Fahrzeug werden nicht übernommen. Dasselbe gilt für die Fahrt unter Drogeneinfluss oder massiv unpassendem Schuhwerk (Badelatschen, Flipflops, extreme Highheels).

Sparen bei der Vollkasko? Geht das?

Wer sich den Rundumschutz für das eigene Gefährt wünscht, zahlt natürlich deutlich mehr als derjenige, der nur eine Kfz-Haftpflicht wünscht. Der Leistungsumfang ist groß und wird natürlich berechnet. Das macht den Vergleich der Vollkaskoversicherung umso wichtiger, denn nur er gibt preis, wie deutlich sind teils die Angebote der einzelnen Versicherer unterscheiden. Zugleich können Autohalter direkt auf einige Kostenfaktoren einwirken:

  • Selbstbeteiligung – sie ist ohnehin in allen Verträgen gängig. Wer die Selbstbeteiligung in der Höhe jedoch nach oben optimiert, wird mit geringeren Beiträgen belohnt. Allerdings sollte die Selbstbeteiligung realistisch gewählt werden. Es hilft nicht, sie auf 1.500 Euro anzuheben, im Ernstfall das Geld aber nicht bezahlen zu können. Versicherungsnehmer müssen den Betrag sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden zahlen. Im gängigen Rahmen bewegt sich heute die Eigenbeteiligung zwischen 500 – 700 Euro.
  • Werkstattbindung – jede Versicherung schließt mit speziellen Werkstätten Verträge ab, sodass Reparaturen günstiger abgerechnet werden. Für die Werkstätten ist das eine Win-Win-Situation, da sie zuverlässig Kunden erhält und über die Masse Gewinn macht. Wer der Werkstattbindung zustimmt, zahlt automatisch einen geringeren Betrag in der Vollkasko. Vor Vertragsabschluss muss aber geprüft werden, wo sich diese Werkstätten überhaupt befinden. Im Stadtbereich ist das kein Problem, die Ketten sind ohnehin vorhanden. Im ländlichen Raum kann es aber sein, dass der Weg zur Steinschlagreparatur gute fünfzig Kilometer lang ist.
  • Einmalzahlung – nicht nur bei einer schlechten Schufa ist die Zahlung der Vollkasko auf einen Schlag zu Vertragsbeginn die beste Option. Versicherer geben Rabatte, umso weniger Zahlungen sie verbuchen müssen. Die halbjährige sowie die einmalige Zahlung sind somit besonders günstig und verringern den Versicherungsbeitrag.

Bei einer schlechten Schufa ist die Einmalzahlung ohnehin das Mittel der Wahl, da die Vollkasko nun nicht mehr mit möglichen Zahlungsausfällen argumentieren und den Kunden ablehnen kann. Da der Tarif gleich zu Beginn gezahlt wird, kann es nicht zu einem Zahlungsausfall kommen: Zahlt der Versicherungsnehmer nicht, beginnt der Versicherungsbeginn auch nicht.

Jetzt die KFZ-Vollkasko trotz Schufa finden

Unser Tarifrechner für die Vollkaskoversicherung hilft bei einem ordentlichen Versicherungsvergleich und unterstützt auch trotz Schufa-Einträgen dabei, einen guten Vollkaskoschutz zu erhalten. Allerdings ist eine Ablehnung in der Vollkasko gerade bei laufenden Autofinanzierungen ohnehin praktisch ausgeschlossen: Wer einen Neuwagen finanzieren konnte, dessen Schufa-Auskunft interessiert nicht.

KFZ Versicherung ohne Bonität

KFZ-Versicherung ohne Bonitätsprüfung? ✓ Eine Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie im Normalfall trotz negativer SCHUFA ➜ Vergleichen Sie jetzt die Anbieter.

KFZ Versicherung ohne Bonitaet

KFZ Versicherung trotz Schufa

Kfz-Versicherung ohne SCHUFA ➔ Günstige Autoversicherung auch bei negativer Bonität erhalten ✓ Einfach das Auto versichern trotz Schufa ✓ Vergleich direkt jetzt starten!

KFZ Versicherung trotz Schufa