Kfz-Versicherung hat gekündigt – was tun?

Jede Kfz-Versicherung kann durchaus einen Versicherungsvertrag auflösen. Oft kommt hier das sogenannte Sonderkündigungsrecht zur Geltung, doch auch nach Ablauf des Versicherungsjahres kann die Autoversicherung sagen: Mit uns nicht mehr. Solch ein Kündigungsschreiben ist für Betroffene ein Schlag in die Magengrube. Endet der Versicherungsschutz, endet schließlich auch die Zulassung des Autos. Doch wie gestaltet sich die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung nach der erfolgten Kündigung? Ist sie schwerer oder brauchen Autobesitzer gar nichts zu befürchten? Wir haben uns diesem Thema einmal angenommen.


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Weshalb hat die Kfz-Versicherung überhaupt gekündigt?

Keine Versicherungsgesellschaft kann morgens früh aufstehen und beschließen, dem Kunden XY einfach mal zu kündigen. So wie sich jeder Versicherungsnehmer an die bestehenden Fristen und Regeln halten muss, hat auch die Versicherung selbst sich an solche Gesetze zu halten. Trotzdem gibt es immer wieder Kündigungsfälle:

  • Keine Verlängerung – das ist wohl der gängigste Grund. Die Versicherung will den Kfz-Versicherungsvertrag einfach nicht in ein weiteres Jahr mitnehmen und kündigt fristgerecht zum Vertragsende. Diese Wahl hat auch jeder Autofahrer. Dennoch ist eine versicherungsseitige Kündigung erst einmal ein Schock. Doch: Weshalb wurde genau gekündigt? Mitunter wird der Vertrag aufgelöst, weil schlichtweg der bisherige Tarif nicht mehr existiert.
  • Zahlungsrückstand – natürlich darf eine Autoversicherung eine Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in den Rückstand gerät. Das geschieht häufiger bei vierteljährlichen oder halbjährlichen Zahlungen, teilweise auch zu Vertragsbeginn bei einer Komplettvorauszahlung.
  • Sonderkündigungsrecht – nach einem übernommenen Schaden oder einer Preisanpassung kann eine Versicherung das Sonderkündigungsrecht für sich nutzen.
  • Vertragswidriges Verhalten – das kann vorliegen, wenn eine Werkstattbindung vereinbart war und der Autofahrer schlichtweg eine fremde Werkstatt nutzte. Doch auch Versicherungsbetrug kann in diese Rubrik fallen.

Das Problem für einen Autofahrer ist, dass Versicherungsgesellschaften zwar in Konkurrenz zueinander stehen, dennoch tauschen sie sich miteinander aus. Ein gekündigter Kunde mag anderen Gesellschaften schon bekannt sein. Wer seinen Zahlungspflichten nicht nachkam, könnte nun Probleme haben. Wer ständig die Kaskoversicherung für Kleinstschäden in Anspruch nahm, könnte nun Probleme haben, eine Kaskoversicherung zu erhalten.

Was ist mit den Sonderkündigungen?

Beide Vertragspartner haben durch das Sonderkündigungsrecht die Gelegenheit, vorzeitig aus einem laufenden Kfz-Versicherungsvertrag zu kommen. Viele Autofahrer nutzen die günstige Chance zum Wechsel, sobald ihre Autoversicherung die Preise erhöht. Auch die Abmeldung oder der Verkauf des eigenen Fahrzeugs bedingt den Genuss des Sonderkündigungsrechts, denn die Kfz-Versicherung endet während der Vertragslaufzeit. Generell sind Sonderkündigungen seitens der Versicherung wenig problematisch bei der Suche nach einem Nachfolger, dennoch gibt es Ausnahmen:

  • Schadensausgleich - Autofahrer und Versicherungen können nach dem erfolgten Schadensausgleich das Sonderkündigungsrecht nutzen und vorzeitig kündigen. Es ist allerdings möglich, dass eine Kündigung seitens der Autoversicherung zu Problemen führt. Jeder Autobesitzer muss der neuen Versicherungen nicht nur die letzte Kfz-Versicherungsgesellschaft mitteilen, sondern auch Angaben zum Vertragsende samt Begründung machen.
  • Schadensmeldungen – wie schon erwähnt: Wer ständig Kleinstschäden meldet, gehört nicht zu den beliebtesten Kunden einer Autoversicherung. Viele Experten raten tatsächlich dazu, auch in den Kaskoversicherungen Schäden erst ab einem nennenswerten Betrag zu melden: In der Teilkasko gilt der Wert ab 500 – 700 Euro, in der Vollkasko ist es sogar ein vierstelliger Betrag. Viele gemeldete Kaskoschäden führen nicht nur zu einer Kündigung, sie erschweren auch das Finden einer neuen Voll- oder Teilkaskoversicherung.

Natürlich darf jeder Autofahrer über den letzten Punkt den Kopf schütteln. Immerhin bezahlen Autofahrer gutes Geld für ihren Kaskoschutz, sollen diesen aber wiederum nicht in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es hier durchaus Unterschiede, die auch differenziert bewertet werden. Wer jeden kleinen Kratzer meldet, bekommt Probleme. Wer als Vielfahrer häufiger einen Steinschlag meldet, nicht. Auch Unwetterschäden werden von den Versicherungen anders bewertet als der Hagelschaden an einem neunjährigen Kfz.

Schadensmeldungen: Wann muss ich mit der Kündigung rechnen?

Versicherungsübergreifend gilt, dass alle Versicherungsnehmer und Versicherungen den Vertrag kündigen können, wenn ein Schaden reguliert wurde. Selbstverständlich führt nicht jede Meldung eines Schadens zur Kündigung. Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, wird im Regelfall keine Kündigung im Briefkasten finden. Die Regulierung dieses Schadens ist gesetzlich verankert und somit auch vorgeschrieben. Doch:

  • Schuldhaft verursachter Unfall – grundsätzlich gibt es natürlich keinen Unfall, bei dem von keiner Seite aus Fehler passiert sind. Im Fußball fallen Tore auch nicht, weil der Torwart daneben greift, zuvor haben schon etliche weitere Spieler Fehler gemacht. Wer allerdings hinter dem Steuer sitzt und unter Drogen oder Alkoholeinfluss steht und dann einen Unfall verursacht, der kann schon auf das Zustelldatum der Kündigung wetten. Auch nachgewiesene Übermüdung, das nicht angepasste Fahren bei schlechter Witterung, falsche Bereifung bei Eis und Schnee, das Überfahren einer roten Ampel – all dies kann die Versicherung für sich als Kündigungsgrund nutzen. Sogar Ordnungsstrafen oder Vertragsstrafen sind nun möglich.
  • Schadensdauerschleife – sicherlich verlockt die Kaskoversicherung dazu, auch den Kratzer des Autoschlüssels zu melden. Wer das jedoch häufiger macht, wird seine Chancen auf eine neue Kaskoversicherung und die Fortsetzung seines Vertrags schnell verspielen.

Wer hingegen seiner Kaskoversicherung einen Schaden meldet, der tatsächlich nicht so, wie angegeben entstanden ist, fliegt direkt aus dem Vertrag, erhält eine Anzeige und wird künftig massive Probleme bei Neuabschlüssen haben. Kfz-Versicherungen verhalten sich im Bezug zu Versicherungsbetrug genauso, wie es auch Haftpflicht- und Hausratversicherungen machen.

Rauswurf: Wie finde ich nun eine neue Kfz-Versicherung?

Liegt die Kündigung im Briefkasten, ist durchaus Eile geboten. Oft endet der Versicherungsvertrag nun in vier Wochen, es bleibt also nicht viel Zeit. Sicherlich könnten Autobesitzer nun rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, sicherer ist aber, gleich eine neue Autoversicherung zu suchen. Da es sich zwar im Prinzip um einen gewöhnlichen Wechsel handelt, der aber mit Ballast versucht wird, empfehlen sich folgende Schritte:

Vergleichen

Ein Versicherungsvergleich ist auch nun notwendig. Online geht das schnell und unkompliziert. Nebenbei können Autofahrer einmal die Suchmaschine der Wahl befragen und schauen, welche Kfz-Versicherung sich bei gekündigten Kunden kulant verhält. Allerdings ist in den Foren und in den Ergebnissen zu bedenken, dass die meisten User wohl kaum preisgeben, warum sie tatsächlich aus der alten Versicherung geflogen sind. Niemand wird freiwillig größere Zahlungsrückstände oder auch Versicherungsbetrug zugeben.

Anfrage stellen

Wurde eine passende Kfz-Versicherung gefunden, erfolgt die Versicherungsanfrage. Grundsätzlich dürfen sich Autofahrer nun schon relativ beruhigt zurücklehnen. Denn selbst, wenn ihnen eine Kaskoversicherung verwehrt wird, so muss ihnen die Kfz-Haftpflicht angeboten werden. Die hat zwar weniger Leistungen, dafür sichert sie die weitere Zulassung des Autos. Bei der Anfrage muss auf jeden Fall ehrlich die alte Versicherung angegeben und eine Angabe zur Kündigung gemacht werden. Wer nun lügt, bestärkt die Versicherung darin, den Kunden gar nicht anzunehmen.

Abschluss

Willigt die Kfz-Versicherung ein, wird ganz einfach ein neuer Versicherungsvertrag geschlossen. Die elektronische Versicherungsbestätigung erfolgt via Mail oder SMS, wird aber gleichzeitig dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt. Somit ist das Auto weiterhin versichert und darf gefahren werden.

Eine absolute Ablehnung eines neuen Kfz-Versicherungsvertrags ist den Gesellschaften kaum möglich. Selbst Kunden mit einer massiv schlechten Schufa müssen sie zumindest die Kfz-Haftpflicht anbieten. Im Regelfall ist es aber durchaus möglich, trotz Kündigung und Schufa eine Kaskoversicherung zu finden. Der Konkurrenzdruck der Unternehmen ist zu hoch. Mitunter sind jedoch Besonderheiten möglich. Erfolgte die Kündigung aufgrund der häufigen Schadensmeldungen, wird mitunter die Selbstbeteiligung deutlich aufgestockt – Schadensmeldungen lohnen sich nun weniger, da sie ohnehin selbst getragen werden müssen.

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