Die Kfz-Versicherung kündigen: So geht’s richtig
Es traf wohl schon einmal jeden. Man wollte den Anbieter wechseln, hatte längst einen neuen Favoriten gewählt, glaubte, den Altvertrag gekündigt zu haben und plötzlich kam Post: Die Frist wurde verpasst, die Kündigung konnte nicht zugeordnet werden, sie wurde nicht anerkannt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern fühlen sich die meisten Verbraucher in dieser Situation beschämt. Auf was es bei der Kündigung der Kfz-Versicherung ankommt und wie eine Kündigung auch gelingt, zeigen wir in diesem Beitrag.
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Die grundlegenden Maßgaben einer Kündigung der Autoversicherung
Etliche Kündigungen schlagen schlichtweg aufgrund von Formfehlern fehl. Dem Gesetz nach muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Diese Maßgabe gilt heute allerdings nur noch bedingt, wobei das von dem Versicherer abhängig ist. Digitalisierte Verträge dürfen auch schriftlich, per E-Mail oder gleich über den Kundenzugang online aufgelöst werden. Dennoch bleiben einige Inhalte bestehen:
- Zeitpunkt – eine Kfz-Versicherung kann immer gekündigt werden. Jedoch gilt die Kündigung erst zum Vertragsende. Einige frühzeitige Optionen gibt es, sobald das Sonderkündigungsrecht greift.
- Vertragsnummer – die Kündigung muss dem Versicherungsnehmer zugeordnet werden können. Es ist daher wichtig, Versicherungsnummer und Kundennummer zu nennen. Bei mehreren versicherten Fahrzeugen möglichst auch das Kennzeichen.
Ansonsten muss eine Kündigung nicht viel beinhalten. Es ist keine Begründung notwendig. Bei einer gewöhnlichen Kündigung der Kfz-Versicherung genügt also: »Hiermit kündige ich die Kfz-Versicherung zur Versicherungsnummer xyz fristgemäß zum Zeitpunkt X.«
Kfz-Versicherung kündigen: Die Vorbereitung
Teilweise ist es durch die Medien verwirrend, wann eigentlich die Kfz-Versicherung aufgelöst werden kann. Noch immer wird der Stichtag, 30. November, genannt, doch ist dieser Zeitpunkt nur noch selten gültig. Aber weshalb?
- Alte Versicherungsverträge – früher wurden Versicherungsverträge dem Kalenderjahr angeglichen. Jede Versicherung, unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurde, begann im Januar und lief im Dezember aus. Die vierwöchige Kündigungsfrist fiel somit stets auf den 30.11.
- Moderne Versicherungsverträge – heute werden Kfz-Versicherungen und alle anderen Versicherungsverträge an einem Tag im Jahr abgeschlossen und laufen von dort gerechnet genau ein Jahr. Eine am 01. Mai beginnende Autoversicherung endet somit am 30. April des Folgejahres. Die Kündigungsfrist endet nun Ende März.
Aus diesem Grund ist es notwendig, sich rechtzeitig mit der Laufzeit der eigenen Kfz-Versicherung zu befassen und zu eruieren, wann die Kündigung erfolgen muss. Geht die Kündigung zu spät ein, so muss sie von der Autoversicherung allenfalls für das kommende Jahr vorgemerkt werden, der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sicherlich gibt es Versicherer, die an dieser Stelle kulant reagieren und bei einer nur kurzen Verspätung der Kündigung den Vertrag fristgemäß auslaufen lassen. Nur sollte darauf niemand vertrauen.
Kfz-Versicherungen vergleichen und neuen Anbieter suchen
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist ein Vergleich der Autoversicherungen unumgänglich. Dieser Fakt trifft natürlich nicht allein auf den Wechsel der Kfz-Versicherung zu, auch bei einem Erstabschluss ist ein Vergleich wichtig. Doch warum?
- Überblick – kein Autobesitzer sollte sich mit dem Minimum zufriedengeben. Ein Vergleich offenbart die Möglichkeiten rund um die Autoversicherung, gibt einen Einblick in die Preise und hilft letztendlich beim Sparen, ohne auf Leistungen zu verzichten.
- Unmöglichkeit – ohne einen Online-Vergleich ist es praktisch nicht möglich, den Markt an Versicherern zu überblicken. Ältere Verbraucher kennen vermutlich noch die alte Problematik, schriftliche Angebote anzufordern, sie dann am Küchentisch mühsam zu vergleichen – und doch nur einen Teil der Anbieter im Blick zu haben. Online ist das kein Problem mehr.
Vor der Kündigung der Kfz-Versicherung sollte der neue Anbieter möglichst schon gefunden sein. Das gilt insbesondere für Personen, die negative Einträge in der Schufa haben und sich eine Kaskoversicherung wünschen. Da das keine Pflichtversicherungen sind, kann es theoretisch zu einer Ablehnung kommen.
Die Versicherungsanfrage bei der Wunsch-Kfz-Versicherung kann durchaus vor der Kündigung oder parallel erfolgen. Es ist ohnehin ein Startdatum der Autoversicherung anzugeben, sodass sich die neue Versicherung direkt im Anschluss einschaltet. Eine Doppelversicherung ist nicht möglich, da sich Autoversicherungen auf das Kennzeichen beziehen: Zu jedem Kennzeichen gibt es nur einen Versicherer.
Die drei Schritte der Kündigung
Autohalter müssen somit drei Schritte erledigen:
Schritt 1: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen
Beide Punkte sind feste Bestandteile jedes Kfz-Versicherungsvertrags, notfalls kann die Kündigungsfrist bei der Versicherung angefragt werden. Ist noch ausreichend Zeit für die Suche oder wurde bereits ein neuer Anbieter gefunden, kann die Kfz-Versicherung nun direkt gekündigt werden.
Schritt 2: Vergleichen und anfragen
Nun werden die Kfz-Versicherungen verglichen, damit eine neue Versicherung gefunden wird. Über unseren Tarifvergleich ist das ganz einfach. Beim Wunschkandidaten kann nun direkt eine Versicherungsanfrage gestellt werden.
Die Versicherungsbestätigung kommt heute meist via SMS oder E-Mail.
Schritt 3: Kündigen
Sollte nicht direkt im ersten Schritt gekündigt worden sein, wird nun der alte Kfz-Versicherungsvertrag ordentlich gekündigt. Der Versicherer meldet daraufhin der Zulassungsstelle ihren Austritt, während die Neuversicherung ihren Eintritt meldet.
Die Ausnahmeregelung: Das Sonderkündigungsrecht
Die bisher genannten Kündigungsfristen beziehen sich rein auf das ordentliche Ende eines Versicherungsvertrags. Rund um die Autoversicherung gibt es jedoch drei Ausnahmen, die eine vorzeitige und abweichende Kündigung ermöglichen.
Ausnahme 1: Preiserhöhung
Passt die Kfz-Versicherung die Preise an, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings gilt diese nur, wenn sich die Preiserhöhung nicht auf durch den Versicherungsnehmer verursachte Erhöhungen oder auf gesetzliche Vorgaben bezieht. Eine Anpassung der Regional- oder Typklasse gilt also nicht.
Ausnahme 2: Unfall/Schaden
Begleicht die Versicherung einen Schaden oder kommt für einen Unfall auf, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das mag seltsam klingen, doch gleicht die Autoversicherungen den Kaskoschaden am eigenen Auto zur vollen Zufriedenheit aus, kann der Kfz-Halter den Vertrag dennoch auflösen. Der Versicherung steht dasselbe Recht zu.
Ausnahme 3: Stilllegung
Sobald ein Auto stillgelegt, verkauft oder verschrottet wird, endet der Versicherungsvertrag stets mit dem Tag der Stilllegung.
Auch, wenn dies automatisch erfolgt, sollte gerade bei einem Verkauf das Wagens die Autoversicherung trotzdem gekündigt werden. Meldet der neue Besitzer den Wagen nicht gleich um und baut einen Unfall, stünde der Altbesitzer noch in der Schuld.
Die Frist der Sonderkündigungen beginnt stets mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Mit dem Schreiben über die Preisanpassung oder den Schadensausgleich startet die vierwöchige Frist.
Keine Furcht vor der Kündigung trotz Schufa
Auch bei bestehenden Einträgen in der Schufa oder einer schlechten Bonität sollte niemals von einer Kündigung und einem Wechsel der Kfz-Versicherung zurückgewichen werden, wenn ein Neuvertrag Verbesserungen bieten kann. Gerade langjährige Verträge sind auch heute noch teuer und bieten ein ungemeines Sparpotenzial bei einem Wechsel. Nur die Beachtung der Frist bei einer Kündigung der Kfz-Versicherung ist wichtig. Wer sie verpasst, muss mit einer einjährigen Verlängerungen des Vertrags rechnen, da nicht jeder Versicherung kulant agiert. Wird es zeitlich knapp, funktioniert übrigens die Kündigung per E-Mail vorab, während der Brief per Post nachgesandt wird.