Kfz-Versicherung trotz Insolvenz finden – so funktioniert es
Die Regeln rund um die Privatinsolvenz wurden zuletzt noch einmal vereinfacht. Aus sechs Jahren wurden drei Jahre, doch die Probleme bleiben den Betroffenen zuerst einmal bestehen. Zwar sind die Schulden abgebaut beziehungsweise erlassen, der negative Insolvenz-Eintrag in der Schufa bleibt aber weiterhin bestehen. Für drei Jahre nach Abschluss der Insolvenz bleibt der Eintrag in der Schufa und belastet somit die Bonität massiv. Könnte sich dieser Eintrag negativ auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung auswirken? Und wie sieht es überhaupt während der Insolvenzphase aus? Ist ein Abschluss oder ein Wechsel dann überhaupt möglich? Wir klären auf.
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Die Wirkung der Verbraucherinsolvenz
Letztendlich ist die Verbraucherinsolvenz positiv für hoch verschuldete Personen. Man könnte nun denken, dass die Betroffenen selbst schuld sind, doch ist das nicht immer der Fall. Schicksalsschläge, der Tod des Partners – schon ist die Überschuldung eingetroffen, denn wer könnte schon allein einen gemeinsam aufgenommenen hohen Kredit schultern? Die Privatinsolvenz bietet in diesen Zeiten eine Hilfestellung, um doch noch einmal ein schuldenfreies Leben zu leben. Aber:
- Eintragung – jede Verbraucherinsolvenz wird in das öffentliche Insolvenzverzeichnis beim örtlichen Gericht eingetragen.
- Schufa – die Schufa erfährt über die öffentlichen Verzeichnisse von der Insolvenz. So entsteht direkt ein negativer Eintrag, der drei Jahre nach Abschluss der Insolvenz erst gelöscht wird.
- Die Folgen – ein solcher Eintrag verschlechtert die Bonität bei allen Auskünften durch die Schufa nachhaltig und massiv. Der den Unternehmen übermittelte Score verrät zwar nicht, dass sich der Bürger in der Insolvenz befindet oder befand, doch können Unternehmen das gut erahnen.
- Schuldenfrei – nach Abschluss der Insolvenz sind die meisten Personen schuldenfrei. Allerdings betrifft die Schuldenfreiheit nur die mit in die Insolvenz genommenen Schulden. Werden während der Phase neue Verbindlichkeiten angehäuft, so bestehen diese weiterhin.
Mitunter könnten die Eintragungen in die Schufa und in die öffentlichen Verzeichnisse natürlich die Suche nach einer Kfz-Versicherung erschweren. Dennoch ist das kein unmögliches Unterfangen, denn selbst die Kfz-Versicherung, die man sich wünscht, ist möglich.
Keine Ablehnung: Die Kfz-Haftpflicht
Gerade die Kfz-Haftpflicht ist in der Insolvenz immer erhältlich. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung und mit dieser Gesetzespflicht setzt der Gesetzgeber auch deutliche Hürden für die Versicherungen. Im Klartext: Ein Bürger kann nicht einfach abgelehnt werden, das Basisprodukt muss ihm nahezu immer angeboten werden. Es gilt:
- Ablehnung – die Autoversicherungen können Kunden nur in wenigen Fällen überhaupt ablehnen. Welche Gründe für eine Ablehnung sprechen, erwähnt der Artikel später.
- Verweis auf anderes Produkt – wer in der Insolvenz die Vollkasko anfragt, kann von der Versicherung zwar für diese abgelehnt werden, doch muss sie den Bürger auf eine andere Autoversicherung verweisen. Das heißt: Wird die Vollkasko abgelehnt, kann die Teilkasko empfohlen werden. Ein Verweis auf die schlichte Haftpflicht ist hingegen absolut notwendig.
- Die Basis-Haftpflicht – das ist die vom Gesetzgeber vorformulierte Haftpflichtversicherung. Sie hält sich an die Mindestdeckungssummen und kommt ohne Zusätze aus. Dieses Produkt muss jede Autoversicherung dem Kunden anbieten. Kommt es zu einem Verweis auf die Haftpflichtversicherung, bieten die meisten Versicherungen jedoch auch Kunden in der oder nach der Insolvenz wenigstens die deutlich aufgestockten Varianten der Kfz-Haftpflicht an.
Keine Insolvenz, keine Schulden und keine negativen Einträge in der Schufa dürfen von einer Autoversicherung dazu genutzt werden, einen Kunden vollständig vom Versicherungsangebot auszuschließen. Es gibt nur zwei Ausnahmen:
- Versicherungsbetrug – wer als Kunde zuvor bereits nachweislich die angefragte Versicherungsgesellschaft betrogen hat und verurteilt wurde, darf abgewiesen werden. Dies gilt aber auch nur für einige Jahre nach dem Urteil.
- Rückstände – mit Abstrichen kann eine Versicherung einen Autohalter ablehnen, wenn noch offene Posten bei dieser Versicherung bestehen. In der Praxis werden hier jedoch andere Lösungen gesucht, beispielsweise die Ratenzahlung.
Besserer Schutz: Kaskoversicherungen trotz der Insolvenz?
Befindet sich ein Bürger in der Insolvenz, sind viele Anschaffungen und finanzielle Überlegungen oft mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen. Oft gehört auch die Autoanschaffung dazu, allerdings steht ihr meist nichts im Wege. Da jeder, der sich in der Insolvenz befindet, dazu verpflichtet ist, Einnahmen zu generieren, um die Schulden zumindest teilweise zu bedienen, wird der eigene Wagen als Notwendigkeit angesehen. Das gilt natürlich nur für angemessene Fahrzeuge. Der Tesla muss im Regelfall gegen einen kostengünstigen Wagen getauscht werden.
Diese Angemessenheit betrifft jedoch nicht die Art der Autoversicherung. Somit sind auch Vollkasko- oder Teilkaskoversicherungen während der Insolvenz möglich. Die Voraussetzung ist die finanzielle Möglichkeit, wobei sich die Kosten zwischen der Teilkasko und der Haftpflicht oft nur marginal unterscheiden. Und wie handeln Kfz-Versicherungen, wenn ein Autofahrer in der Insolvenz eine Kaskoversicherung anfragt? Nicht viel, denn etliche Faktoren helfen dem Fahrer:
- Vorauszahlung – eine Kfz-Versicherung wird stets im Voraus bezahlt. Das gilt für die monatliche Bezahlung, aber auch für die jährliche. Ein echter Zahlungsverzug ist somit nicht möglich, denn selbst bei der monatlichen Zahlung erlischt der Anspruch, wenn der Beitrag nicht pünktlich eingeht. Allerdings berechnen Kfz-Versicherungen Aufschläge, wenn kurze Zahlungsabstände gewählt werden. Jede Kaskoversicherung wird günstiger, wenn sie quartalsweise, halbjährlich oder gar jährlich bezahlt wird. Mit der halbjährlichen und jährlichen Zahlweise steht selbst bei der Insolvenz die Vollkasko stets zur Verfügung.
- Vergabe – die Kaskoversicherung ist unter dem Strich ein Gewinn für die Kfz-Versicherung, weshalb sie meist trotz Schufa-Einträgen angeboten wird.
- Selbstbeteiligung - mit einer höheren Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten für die Kfz-Versicherung nochmals reduzieren, gleichzeitig erhöhen sich die Chancen, da kleinere Schäden gar nicht von der Versicherung beglichen werden müssen – sie fallen unter die Eigenbeteiligung. Allerdings ist dieser Punkt tückisch: Der Betrag muss immer entrichtet werden. Betroffene sollten daher genau ausrechnen, welchen Betrag sie stets übrig haben. Möglichst wird die Selbstbeteiligung zu Versicherungsbeginn beiseite gelegt.
Lohnt sich die Kaskoversicherung in der Insolvenz?
Es kommt immer auf das Auto an, aber auch auf die finanzielle Situation. Ist es einem selbst möglich, einen Scheibenaustausch mühelos aus der eigenen Tasche zu zahlen? Je nach Fahrzeug kann so eine Windschutzscheibe schnell einen vierstelligen Betrag kosten. Mit einer gerissenen Scheibe ist die Nutzung des Autos jedoch verboten. Auch Unwetter kommen immer häufiger vor. Ist die eigene finanzielle Situation angespannt, ist es oft sogar sinnvoller, ein älteres Auto in der Vollkasko zu versichern:
- Übernahme – wer einen Unfall verursacht, bleibt auf den eigenen Kosten sitzen. Nicht so in der Vollkasko, denn sie übernimmt auch die Schäden am eigenen Auto.
- Totalschaden – hier trägt die Versicherung sogar die Kosten bis zu der Höhe des Fahrzeugwerts. Bei allen Vollkaskoverträgen ist es wichtig, im Vertrag die Neupreiserstattung beziehungsweise den Kaufpreiserstattung für 24 Monate festlegen zu lassen. Anderenfalls trägt die Versicherung nur den Restwert.
Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkaskoversicherung absolut notwendig. Im ärgsten Fall des Totalschadens müsste sonst die alte Finanzierung weiter bezahlt werden, während gleichzeitig Geld für einen neuen Wagen benötigt wird.
Die Insolvenz erlaubt die Kfz-Versicherung
Keine Insolvenz steht dem Abschluss einer Kfz-Versicherung entgegen. Mindestens die Basisvariante der Kfz-Haftpflicht muss jedem Bürger angeboten werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Kaskoversicherungen auch keine insolventen Kunden ausschließen. Wichtig ist nur, vorab einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Keine Insolvenz soll Bürger davon abhalten, für sich den besten und günstigsten Tarif zu finden.